- Führerscheinklausel
- Klausel in der ⇡ Kraftfahrtversicherung und ⇡ Rechtsschutzversicherung, nach der der Versicherer von der Leistungspflicht frei ist, wenn der Führer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt. § 5 I Nr. 3 KfzPflVV ermächtigt in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ausdrücklich zur Vereinbarung einer F.
Lexikon der Economics. 2013.